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Aktuelle Infos zum ausgesetzten Trainings- & Spielbetrieb

Die Corona-Epidemie in Deutschland sorgt nach wie vor für Einschränkungen im gesellschaftlichen Leben und bringt damit auch weiterhin Einschränkungen im Vereinsleben mit sich.  

 

Neben der nunmehr bereits vierten Verordnung des Landes über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Sachsen‐Anhalt gelten auch die (weiterführenden) Festlegungen der Stadt Leuna.

 

Auszüge aus den Informationen und Festlegungen der Bürgermeisterin zur Situation durch den Corona-Virus in Leuna (aktualisiert am 20.04.2020, 07:45 Uhr):

 

3. Öffentliche Einrichtungen der Stadt Leuna

Alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt Leuna bleiben vorerst bis zum 8. Mai 2020 geschlossen. Dies betrifft:

  • Sportstätten und Turnhallen

 

4. Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind auf Widerruf, vorerst bis zum 3. Mai 2020, untersagt. Darunter fallen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel. Dies betrifft insbesondere:

  • Veranstaltungen von Vereinen

 

Auch der Fussballverband Sachsen-Anhalt (FSA) und der Kreisfachverband (KFV) Fußball Saalekreis beschäftigen sich mit der Sachlage. Die (Kreis-)Verbände sind jedoch an die behördlichen Verordnungen und Festlegungen gebunden und können somit aktuell konkreten Entscheidungen treffen. 

 

Fortlaufend informiert der KFV und der FSA über neue Entwicklungen rund um den Spielbetrieb auf den Webseiten.

 

Stand heute ist noch keine Entscheidung für den Fortführung der Saison oder für den Abbruch gefallen. 

 

Die vollständigen Verordungen und Festlegungen sowie weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Webseiten:

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 20. April 2020

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